Sanierung Nordbahn Grundstruktur 30-115-2015-07
Wortlaut
Sanierung der Nordbahn |
Kleine Anfrage 872 |
im Landtag |
von C.Schulze |
Datum: 13. Juli 2015 |
Antwort Fr. K.Schneider |
Sanierung der Nordbahn des Flughafens Schönefeld
Wie bekannt, besteht das Startbahnsystem am zukünftigen Großstadtflughafen BER aus der Nordbahn und der Südbahn. Die Südbahn wurde im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses völlig neu errichtet und darf eigentlich bis zur endgültigen Eröffnung des BER eigentlich nicht in Betrieb genommen werden.
Von Seiten des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung wurde die Erlaubnis erteilt, dass die Südbahn im Zeitraum vom 2. Mai bis November 2015 auf verkürzter Strecke teilweise in Betrieb genommen werden darf. In diesem Zeitraum soll die Nordbahn außer Betrieb genommen und grundhaft saniert werden. Dies war bereits Gegenstand im BER-Sonderausschuss der 5. und der 6. Wahlperiode. Ursprünglich hieß es, dass die Nordbahn nur oberflächensaniert wird, mittlerweile ist durchgesickert und wird kolportiert, dass die Nordbahn grundhaft ausgebaut wird.
Aus diesem Grunde stellt sich die Frage, ob die Nordbahn in der Breite und der Länge im Vergleich zum Altbestand verändert wird.
Fragen
- Welche Breite hatte die Nordbahn vor der Sanierung, d.h. vor dem Mai 2015?
- Welche Breite hat die Nordbahn am Ende der Sanierung 2015?
- Welche Länge hatte die Nordbahn vor der Sanierung, d.h. vor dem Mai 2015?
- Welche Länge hat die Nordbahn nach der Sanierung, also ab Dezember 2015?
- Welche zusätzlichen Bauteile wurden an der Nordbahn errichtet, die vorher nicht vorhanden gewesen sind, sowohl technische Infrastruktur als auch Entwässerung, als auch zusätzliche Roll- und Taxiwege? Bitte genaue Angaben
- Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Nordbahn in ihren Grundstrukturen verändert saniert? Gibt es dafür eine Baugenehmigung bzw. sind die entsprechenden Veränderungen der Abmaße der Infrastrukturanlage vom Planfeststellungsbeschluss vom 24.8.2004 bereits mit erfasst? Wenn ja, an welchen konkreten Stellen?
- Handelt es sich bei der entsprechenden Maßnahme auch um einen grundhaften Ausbau oder ist es nicht vielmehr ein Neubau?
Antworten
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1 und 2:
- Die Breite der Nordbahn beträgt vor und am Ende der Sanierung 45 Meter.
Zu Frage 3 und 4:
- Die Länge der Nordbahn beträgt vor und nach der Sanierung 3600 Meter.
Zu Frage 5:
- Keine, siehe auch Antworten zu den Fragen 6 und 7.
Zu Frage 6:
- Rechtsgrundlage für die Sanierung ist § 45 Abs. 1 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Danach hat das Flughafenunternehmen den Flughafen in betriebssicherem Zustand zu halten und ordnungsgemäß zu betreiben. Die Sanierung der Nordbahn leitet sich unmittelbar aus der Erhaltungspflicht ab. Einer gesonderten Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde bedarf es für Instandsetzungsmaßnahmen nicht. Allerdings hat das Flughafenunternehmen die beabsichtigten Maßnahmen und deren Umsetzung anzuzeigen und dabei darzulegen, dass der laufende Betrieb nur soweit unvermeidbar beeinträchtigt wird. Die nördliche Start- und Landebahn bleibt auch nach Sanierung in ihren Grundstrukturen unverändert und entspricht der luftrechtlichen Genehmigung des Flughafens.
Zu Frage 7:
- Bei der Sanierung handelt es sich weder um einen Ausbau, noch um einen Neubau. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.