Nachträge zur Baugenehmigung beim Bauordnungsamt LDS 20-115-2016-05

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Wortlaut

Nachträge zur
Baugenehmigung
Bauordnungsamt LDS
Kleine Anfrage 1796
im Landtag
von C.Schulze
Datum: 28. Juni 2016
Antwort K.Schneider

Nachträge zur Baugenehmigung bei vom Bauordnungsamt LDS

Bekanntlich gibt es für den BER einen Planfeststellungsbeschluss und einen Planergänzungsbeschluss, die das Baurecht für den BER definieren. Dazu gab es schon eine Vielzahl von Kleinen Anfragen, die schon vor Jahren thematisiert haben, dass das Baurecht irgendwann auslaufen wird. Dies wurde jedoch früher bestritten und behauptet, dass man den BER ohnehin innerhalb der baurechtlichen Fristen von sechs Jahren fertig stellen würde. Dann sind diese Fristen noch einmal um ein Jahr verlängert worden und nun wurde die Bauordnung mit dem §73 Absatz 2 als Lex BER neu verabschiedet um das Problem der auslaufenden Baugenehmigungen „zu lösen“. Dabei ist die ehemals befristete Baugenehmigung in eine unbefristete übergegangen. Zugleich hört man immer wieder von vielen „Nachträgen“ der FBB GmbH zur Baugenehmigung an das zuständige Bauordnungsamt LDS, ohne das öffentlich bekannt ist, was denn jetzt alles geändert werden muss.

Fragen

  1. Wann gab es den 1. Nachtrag zur Baugenehmigung?
    Was waren die konkreten Inhalte des Nachtrags?
    Welche Nachforderungen gab es vom Bauordnungsamt dazu?
    Wann wurden diese Nachforderungen erfüllt und vom Bauordnungsamt abgenommen?
    Wann ist die abschließende Genehmigung des Nachtrags erfolgt?
  2. Wann gab es den 2. Nachtrag zur Baugenehmigung?
    Was waren die konkreten Inhalte des Nachtrags?
    Welche Nachforderungen gab es vom Bauordnungsamt dazu?
    Wann wurden diese Nachforderungen erfüllt und vom Bauordnungsamt abgenommen?
    Wann ist die abschließende Genehmigung des Nachtrags erfolgt?
  3. Wann gab es den 3. Nachtrag zur Baugenehmigung?
    Was waren die konkreten Inhalte des Nachtrags?
    Welche Nachforderungen gab es vom Bauordnungsamt dazu?
    Wann wurden diese Nachforderungen erfüllt und vom Bauordnungsamt abgenommen?
    Wann ist die abschließende Genehmigung des Nachtrags erfolgt?
  4. Wann gab es den 4. Nachtrag zur Baugenehmigung?
    Was waren die konkreten Inhalte des Nachtrags?
    Welche Nachforderungen gab es vom Bauordnungsamt dazu?
    Wann wurden diese Nachforderungen erfüllt und vom Bauordnungsamt abgenommen?
    Wann ist die abschließende Genehmigung des Nachtrags erfolgt?
  5. Wann gab es den 5. Nachtrag zur Baugenehmigung?
    Was waren die konkreten Inhalte des Nachtrags?
    Welche Nachforderungen gab es vom Bauordnungsamt dazu?
    Wann wurden diese Nachforderungen erfüllt und vom Bauordnungsamt abgenommen?
    Wann ist die abschließende Genehmigung des Nachtrags erfolgt?
  6. Wie ist der Stand um den 5. Nachtrag Konkret? Welche Punkte konnten bereits erfüllt und ggf. abgenommen werden, welche noch nicht?
  7. Welche Probleme gibt es im Rahmen des 5. Nachtrags zur Baugenehmigung konkret, die eine abschließende Genehmigung des fünften Nachtrags zur Baugenehmigung bisher verhindert haben?
  8. Wann ist mit der Genehmigung des 5. Nachtrags zur Baugenehmigung zu rechnen?

Antworten

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:

Der 1. Nachtrag ist bei der Bauaufsichtsbehörde am 15.01.2010 eingegangen. Der Nachtrag beinhaltete die Veränderung von Treppenanlagen in der Achse N/S 8.5-AD-AE sowie veränderte Brandschutzqualitäten von Innenfassaden der Ebene E2 zwischen den Achsen BB N 2.3 - 2.7. Nachgefordert wurden eine Beschreibung der geplanten Änderungen, die Kennzeichnung der Änderungen in den Bauvorlagen und eine brandschutztechnische Stellungnahme zu den Änderungen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bei der Bauaufsichtsbehörde am 26.02.2010 eingegangen. Die Genehmigung wurde nach Durchführung der Behördenbeteiligung am 07.07.2010 erteilt. Soweit in dieser Frage wie auch den Folgenden auf eine „Abnahme“ von Nachforderungen abgestellt wird, wird darauf hingewiesen, dass sich die „Akzeptanz“ der eingereichten Bauvorlagen aus der Erteilung der Genehmigung ergibt.

Zu Frage 2:

Der 2. Nachtrag ist bei der Bauaufsichtsbehörde am 22.12.2010 eingegangen. Der Nachtrag umfasste Änderungen im Terminal, den Anbau der Pavillons sowie den Umbau der Sicherheitskontrollen im Mainpier. Nachgefordert wurden Bauvorlagen, wie z.B. Lagepläne, eine Betriebsbeschreibung, Erläuterungsberichte der Technischen Gebäudeausrüstung und Entrauchungssimulationen. Die nachgeforderten Unterlagen wurden in mehreren Nachreichungen am 08.02.2011 und am 21.02.2011 vorgelegt. Weitere Unterlagen wurden aus der Beteiligung der Fachbehörden erforderlich, diese gingen am 31.05.2011 und am 06.06.2011 ein. Die Genehmigung wurde am 04.07.2011 erteilt.

Zu Frage 3:

Der 3. Nachtrag ist bei der Bauaufsichtsbehörde am 22.12.2011 eingegangen. Der Nachtrag umfasste Grundrissänderungen im gesamten Terminal sowie die damit einhergehenden brandschutztechnischen Änderungen. Nachgefordert wurden das Brandschutzkonzept, CFD-Simulationen sowie Übersichtspläne. Die Unterlagen wurden am 24.02.2012 (Brandschutzkonzept), 16.07.2012 (CFD-Simulationen) und 27.07.2012 (Übersichtspläne) nachgereicht; die aktualisierten Bauvorlagen zum Brandschutzkonzept wurden am 02.11.2012 nachgereicht. Die Genehmigung wurde am 14.11.2012 erteilt.

Zu Frage 4:

Der 4. Nachtrag ist bei der Bauaufsichtsbehörde am 28.03.2014 eingegangen. Der Nachtrag beinhaltete Änderungen in den Pavillons Nord und Süd. Nachgefordert wurden Bauzeichnungen mit ergänzenden Angaben und fehlende Bestandteile des Brandschutzkonzeptes. Die erste Nachreichung von Unterlagen erfolgte am 09.05.2014, die zweite Nachreichung ist am 05.12.2014 bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen. Die Genehmigung wurde am 19.12.2014 erteilt.

Zu Frage 5:

Der 5. Nachtrag ist bei der Bauaufsichtsbehörde am 30.04.2015 eingegangen. Der Nachtrag beinhaltete die Änderung der Entrauchung im Fluggastterminal. Nachgefordert wurden Entrauchungssimulationen, die Planprüfberichte der Sachverständigen, die erforderlichen Zustimmungen im Einzelfall sowie der Erläuterungsbericht der Technischen Gebäudeausrüstung. Die ersten Unterlagen wurden am 13.05.2015 übergeben. In der Folge wurde die 1. Nachreichung am 20.08.2015, die 2. Nachreichung am 09.10.2015 und die 3. Nachreichung am 15.02.2016 dem Bauordnungsamt übergeben. Nach Eingang und Prüfung der 3. Nachreichung wurden folgende nachzureichende Unterlagen mit Schreiben vom 24.02.2016 abgefordert: Bestätigung der Systemlaufzeiten, Nachsimulation von nicht akzeptierbaren Entrauchungsszenarien auch an der Schnittstelle zwischen Bahnhof und Verteilerebene, fortgeschriebene Planprüfberichte zur Entrauchung sowie Entrauchung des CRiegels. Ein Teil dieser nachzureichenden Unterlagen wurde der Bauaufsichtsbehörde vorgestellt; eine Übergabe dazu fand noch nicht statt. Der 5. Nachtrag ist noch nicht genehmigt.

Zu Frage 6 und 7:

Gegenwärtig werden die Nachforderungen von der FBB erarbeitet. Sie werden der Bauaufsichtsbehörde in einer 4. Nachreichung übergeben werden. Die größten Probleme bestehen bei der Erstellung der Entrauchungssimulationen in der Verteilerebene unter Berücksichtigung des Zugverkehrs im Bahnhof sowie bei der Erarbeitung des für die Bewertung der Simulationen erforderlichen Schnittstellendokumentes zwischen Bahnhof und Verteilerebene; diese Simulationen und das Schnittstellendokument sind im Konsens mit der Genehmigungsbehörde des Bahnhofs zu bewerten.

Zu Frage 8:

Der Termin für die Erteilung der Genehmigung des 5. Nachtrags ist abhängig von der Vorlage der noch ausstehenden Unterlagen.


Originaldokumente

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