Kategorie:Planfeststellung
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Die Planfeststellung ist das Ergebnis eines in der Bundesrepublik Deutschland in den gesetzlich angeordneten Fällen durchzuführendes besonderes Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen.
Der Verwaltungsakt für den BER wird im
Planfeststellungsbeschluss vom 13.08.2004, AZ.: 44/1-6441/1/101 und einen
Planergänzungsbeschluss – Lärmschutzkonzept BBI vom 20.10.2009, AZ.: 44-6441/1/114, definieret.
Die Ordnungszahl lautet 20.
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