Einsetzung Sonderausschuss BER 99-105-2014-11
Wortlaut
Beschluss des Landtages Brandenburg
Einsetzung eines Sonderausschusses BER
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 2. Sitzung am 5. November 2014 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst:
„I. Der Landtag setzt gemäß § 73 Absatz 2 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages einen Sonderausschuss BER ein.
II. Der Sonderausschuss hat die Aufgabe alle Themen und Fachfragen zum Flughafen BER, die im Landtag Brandenburg behandelt werden sollen, zusammenzuführen und konzentriert zu bearbeiten. Damit soll er den Prozess der Fertigstellung des Flughafens begleiten und zugleich für Transparenz sowie zügige Information sorgen.
III. Der Sonderausschuss tagt regelmäßig.
IV. Der Sonderausschuss besteht aus zehn Mitgliedern. Die Landtagsverwaltung stellt dem Sonderausschuss einen Ausschussreferenten zur Verfügung und gewährt ihm die notwendige Unterstützung.
V. Der Sonderausschuss wird dem Landtag spätestens zum Ende der Wahlperiode einen Bericht über seine Tätigkeit vorlegen. Der Landtag kann jederzeit einen Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses verlangen.“
Originaldokumente
Drucksache 6/70 Angenommener Antrag
Drucksache 6/71 Abgelehnter Antrag
Drucksache 6/72 Abgelehnter Antrag
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