EU-Notifikation von öffentlichen Beihilfen an FBB 83-115-2016-07
Wortlaut
EU-Notifikation zur Gewährung von öffentlichen Beihilfen an die FBB |
Kleine Anfrage 1990 |
im Landtag |
von C.Schulze |
Datum: 28. Juli 2016 |
Antwort R.Zeeb |
EU-Notifikation vs. Negativatest der EU zur Gewährung von öffentlichen Beihilfen an die FBB GmbH zwecks Fertigstellung des BER
Bereits im Jahr 2012 wurden 1,2 Mrd. Euro an öffentlichen Beihilfen für den BER mit Hilfe eines EU-Notifizierungsverfahrens über einen so genannten Private Investor Test freigegeben.
Nun hat sich nach den Landtagswahlen im Herbst 2014 ein neues Finanzloch am BER aufgetan, was nicht überrascht hat. Ursprünglich hieß es auch hier wieder über mindestens ein Jahr, dass auch hier erneut ein EU-Notifizierungsverfahren angestoßen worden sei und erforderlich sei um weitere öffentliche Beihilfen der Gesellschafter für den BER freigeben zu können.
Nun reden jedoch Herr Sts. Bretschneider (Flughafenkoordinator der Landesregierung) Herr Finanzminister Görke in der Sitzung des Sonderausschusses BER am 18.07.2016 (vgl. Antrag auf Wortprotokoll) plötzlich nur noch von einem Negativattest, das bei der EU beantragt worden sei und auch nur erforderlich sei. Herr Bretschneider führte sogar aus, dass er den Sonderausschuss schon immer darüber informiert habe, dass es um ein Negativattest gehe und dass es sich ja gar nicht um öffentliche Beihilfen handele.
Die Protokolle der letzten Sitzungen des Sonderausschusses BER sprechen da jedoch durchgehend eine ganz andere Sprache. Dort wurde in allen Sitzungen durchgängig und unwidersprochen auch von den Herren Bretschneider und Görke der eindeutige Begriff „EU-Notifizierungsverfahren“ gebraucht. Über ein „Negativattest“ wurde nie zuvor gesprochen oder gar informiert.
Protokoll SBER 6/11: S. 6 oben, 7 Mitte, 9 oberes Drittel.
Protokoll SBER 6/12: S. 5 oben, 11 Mitte, 12 oben
Protokoll SBER 6/14: S. 17 oberes Drittel, 17 unten, 18 unten (2X), 20 Mitte.
Aus dem EU-Notifizierungsverfahren wurde nun plötzlich das Negativattest. Was ist nun zutreffend?
Fragen
- Trifft es zu, dass es im Zusammenhang mit der Finanzierung des Flughafen BER die Beihilfeverfahren mit den Nummern SA.115376, SA.35378, SA.35387 und SA.36263 (2013/CP) der EU gibt?
- Wer hat diese Verfahren wann und aus welchen Gründen eingeleitet (Antragsteller)?
- Was sind die konkreten Inhalte der Verfahren (Jeweils einzeln konkret beschreiben)?
- Was sind die jeweiligen konkreten rechtlichen Grundlagen und damit Erfordernisse für diese Verfahren?
- Bei welcher genauen stelle der EU (Ansprechpartner, vollständige Adresse, Telefon, Fax und E-Mail) werden diese Verfahren geführt?
- Was ist der Sachstand der einzelnen Verfahren SA.115376, SA.35378, SA.35387 und SA.36263 genau (jeweils einzeln darstellen)?
Antworten
Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1-6:
- Es wird auf die Vorbemerkung in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1989 sowie insbesondere auf die Beantwortung der Frage 6 verwiesen.
- Uuständig ist die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission unter den nachfolgenden Kontaktdaten:
Generaldirektion Wettbewerb
B-1049 Brüssel
Tel.: (00 32-2) 29-5 23 87
Fax (00 32-2) 29-5 01 28
E-Mail: stateaidgreffe@ec.europa.eu
www.ec.europa.eu/dgs/competition/index_de.htm
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