Arbeit Flughafen-Beratungszentrum 50-112-2014-12

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Wortlaut

Arbeit des
Flughafen-Beratungszentrums
Kleine Anfrage 104
im Landtag
von R.Genilke
D.Eichelbaum
Datum: 04. Dezember 2014
Antwort Fr. K.Schneider

Arbeit des Flughafen-Beratungszentrums

Das kürzlich nach Schönefeld umgezogene Flughafen-Beratungszentrum berät Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens Berlin-Brandenburg zu Themen rund um den Bau und Betrieb des Flughafens. Dabei informiert es insbesondere zu Fragen des Lärmschutzes und berät Betroffene zum Schallschutzprogramm. Durch die in den Anspruchsermittlungen, welche den Anwohnern zugeschickt werden, verwendete juristische Fachsprache sind viele der Betroffenen überfordert und haben einen hohen Beratungsbedarf. In einem Zeitungsartikel der MAZ (vom 29. Oktober 2014) wird berichtet, dass „viele der vom Flughafen verschickten Bescheide [...] voller Fehler“ seien.

Fragen

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit des Flughafen-Beratungszentrums?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung um die Information der Betroffenen durch das Flughafen-Beratungszentrum zu verbessern?
  3. Wie viel Personal arbeitet im Flughafen-Beratungszentrum? Wie viele Beratungsgespräche wurden im Beratungszentrum durchgeführt?
  4. Wie viele Anträge wurden im Rahmen des Schallschutzprogramms bisher gestellt? Wie viele werden noch erwartet? Wie viele Bescheide wurden bisher erteilt?
  5. Gegen wie viele Bescheide wurde bisher Widerspruch eingelegt?
  6. In welcher Höhe wurden bisher Gelder für Leistungen nach Schallschutzprogramm ausgezahlt?
  7. Zu welchem Termin wird nach Einschätzung der Landesregierung ein vollständiger Schutz vor Fluglärm für die Anwohner gegeben sein?

Antworten

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Landesregierung begrüßt es ausdrücklich, dass seit Mitte 2014 in Verantwortung der Landkreise Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald im Bürgerberatungszentrum (BBZ) in Schönefeld ein zentraler Anlaufpunkt für die Bürger in der Flughafenregion geschaffen wurde. Für die Umsetzung des Schallschutzprogramms durch den Flughafen ist es wichtig, dass die Bürger eine unabhängige Beratungsleistung angeboten bekommen und nutzen können. Das Bürgerberatungszentrum leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Das Beratungsangebot wird durch Förderung des Landes Brandenburg finanziell unterstützt. Es ist gegenwärtig ausreichend, kann jedoch bedarfsgerecht in 2015 und 2016 erweitert werden. Die Landesregierung unterstützt den Beschluss des Dialogforums Airport Berlin Brandenburg, das Angebot im BBZ in 2015 zu erweitern, u.a. durch Projekte zur Förderung von Dialog und Kommunikation, um die Akzeptanz des Flughafens in der Region zu stärken.

Zu Frage 3:

Im Bürgerberatungszentrum Schönefeld arbeiten derzeit vier Personen des Landkreises Teltow-Fläming, davon sind zwei Personen in der allgemeinen Schallschutzberatung tätig, und eine Person des Landkreises Dahme-Spreewald. In der allgemeinen Schallschutzberatung in Schönefeld gab es bei den Mitarbeitern beider Landkreise seit 1. Juli bis heute ca. 680 Bürgeranfragen rund um den Schallschutz zum BER.

Zu Frage 4:

Laut Auskunft der FBB wurden mit Stand 30.11.2014 für 19.393 Wohneinheiten Anträge auf Schallschutzmaßnahmen gestellt.
Die FBB geht von insgesamt ca. 25.500 anspruchsberechtigten Wohneinheiten aus. Laut Auskunft der FBB wurden für 10.699 Wohneinheiten Kostenerstattungsvereinbarungen bzw. Anspruchsermittlungen an die Anspruchsberechtigten versandt. Darüber hinaus wurde für 586 Wohneinheiten festgestellt, dass keine Schallschutzmaßnahmen umzusetzen sind.
Zusätzlich wurden bei der FBB für 4.887 Objekte Anträge auf Entschädigung für Nutzungsbeeinträchtigungen im Außenwohnbereich sowie für 42 Objekte Anträge auf Schallschutz an besonderen Einrichtungen gestellt.

Zu Frage 5:

Laut Auskunft der FBB liegen dort aktuell 517 Beschwerden vor.

Zu Frage 6:

Laut Auskunft der FBB wurden bislang ca. 52,8 Millionen Euro für Leistungen nach dem Schallschutzprogramm ausgezahlt.

Zu Frage 7:

Laut Auskunft der FBB soll die Versendung der Anspruchsermittlungen, soweit Anträge vorliegen und rechtzeitig eingereicht wurden, bis Ende 2015 abgeschlossen sein.

Da Anträge auf Schallschutz bis fünf Jahre nach Inbetriebnahme des BER gestellt werden können, ist eine Aussage über den endgültigen Abschluss des Schallschutzprogramms nicht möglich.


Originaldokumente

Drucksache 6/387 Antwort

Drucksache 6/221 Anfrage

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