Kosten für das Schallschutzprogramm BER 80-115-2015-08
Wortlaut
Kosten Schallschutzprogramm
BER |
Kleine Anfrage 870 |
im Landtag |
von C.Schulze |
Datum: 14. Juli 2015 |
Antwort C.Görke |
Kosten für das Schallschutzprogramm BER
Mit Datum vom 24. August 2004 wurde der Planfeststellungsbeschluss bezüglich der Errichtung des Großstadtflughafens BER in Schönefeld erlassen. Seit dem Jahr 2008 arbeitet die Flughafengesellschaft (FBB) an einem Schallschutzprogramm, um im Rahmen der vom Bundesverwaltungsgericht festgelegten Rahmenbedingungen die vom Fluglärm betroffenen Anwohner vor Lärm zu schützen.
In diesem Zusammenhang wurden immer wieder irreführende Zahlen benutzt. Wurde am Anfang behauptet, dass mit der vorgesehenen Summe von 140 Mio. € der Schallschutz für alle Beteiligten gut durchgeführt werden kann, wurde diese dann in der Zwischenzeit auf 500 Mio., zwischenzeitlich sogar auf 750 Mio. € erhöht – so jedenfalls die schriftlichen Aussagen der Landesregierung und des Bundes gegenüber der Europäischen Gesellschaft und der Europäischen Union im Rahmen des Private Investor-Testverfahrens 2012.
Wie auch bekannt, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im April 2013 in einem richtungsweisenden Urteil festgehalten, dass das bis dato implemetierte Schallschutzprogramm der Flughafengesellschaft (FBB) unter Aufsicht der Landesregierung einem systematischen Rechtsbruch gleichkommt und die entsprechenden Festlegungen aus dem Planfeststellungsbeschluss nicht erfüllt werden. Dies veranlasste die Flughafengesellschaft zu einer Neujustierung ihres Schallschutzprogramms. Wie allseits bekannt, wurde bereits im Zeitraum von 2010 bis 2013 Schallschutz in nicht unerheblichem Maße umgesetzt. Dies allerdings auf den falschen Prämissen der Flughafengesellschaft nach den Grundsätzen von 6 x 55 dBA Außenschallpegel.
Fragen
- Welche Ausgaben (in Euro) für das Schallschutzprogramm hat die Flughafengesellschaft von 2008 bis Juli 2013 ausgegeben? Hier bitte differenzieren nach den Kosten, die
- intern der Flughafengesellschaft durch ihre eigenen Mitarbeiter entstanden sind
- extern als Kosten für Ingenieure, Sachverständige und sonstige Gutachter entstanden sind
- Kosten für tatsächlichen Schallschutz, der in Häuser eingebaut und realisiert wurde
- Für wie viele Häuser wurde bis zum Juli 2013 Schallschutz im Rahmen der Kostenerstattungsvereinbarung auf der Basis der falschen Werte von 6 X 55 dBA Außenschalllärmpegel eingebaut und finanziert?
- Bitte Anzahl der Wohneinheiten nach Orten auf gesplittet angeben.
- Welche Gesamtkosten sind dafür der Flughafengesellschaft insgesamt in allen Kostenpositionen entstanden?
- Welche Kosten sind der Flughafengesellschaft FBB seit der Neujustierung des Schallschutzes im Jahr 2013 auf der Basis 0,05 x 55 dBA entstanden?
- interne Kosten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Flughafengesellschaft
- externe Kosten für Ingenieure, Sachverständige und sonstige Gutachter
- tatsächliche Kosten für Schallschutz, die im Rahmen der Kostenerstattungsvereinbarung bzw. Neuanspruchsermittlungen an die Bürgerinnen und Bürger ausgeschüttet wurden
- Wie viele Gelder wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 im Rahmen von KEV oder ASE-B an die Bürger verpflichtend gebunden? Wie viel von dem Geld ist tatsächlich abgeflossen?
- Wie viel Geld wurde Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Schallschutz im Rahmen der sogenannten Anspruchsberechtigung ASE-B bzw. ASE-E bewilligt? Wie viel davon wurde tatsächlich ausgezahlt und ist abgeflossen?
- Wie viel Geld für Entschädigung für die Außenflächen hat die Flughafengesellschaft im gesamten Zeitraum seit Beginn des Schallschutzprogramms an Betroffene ausgekehrt? Hier ist von Interesse, wie viele Betroffene Geld erhalten haben bzw. wie viele Verpflichtungen eingegangen wurden und wie viel von dem Geld ist abgeflossen und um wie viele Betroffene handelt es sich nummerisch? Welchen Gesamtbetrag hat die Flughafengesellschaft dafür aufgewendet?
Antworten
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
- Nachfolgend wird davon ausgegangen, dass die Fragen auf die Kosten für Schallschutzmaßnahmen infolge der Neuberechnung der Ansprüche im Tagschutz auf das Schutzziel im Rauminneren von 0,005 x 55 dB(A) abzielen, nicht aber auf ein Schutzziel von 0,05 x 55 dB(A), welches zu keinem Zeitpunkt zur Anwendung ekommen ist.
Zu Frage 1:
- Nach Auskunft der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) werden eigene Personalkosten der Gesellschaft in die Berechnung der Kosten des Schallschutzprogramms nicht einbezogen. Zur Höhe der Kosten für Ingenieure, Sachverständige und sonstige Gutachter sowie für umgesetzte Schallschutzmaßnahmen liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Die FBB hat mitgeteilt, dass die Angaben der Vertraulichkeit unterliegen.
Zu Frage 2:
- Nach den Angaben der FBB ist an rund 2.000 Wohneinheiten der bauliche Schallschutz nach dem Tagschutzziel von 6 x 55 dB(A) im Rauminneren umgesetzt worden. Auf welche Orte sich diese Maßnahmen verteilen und wie hoch die dafür entstandenen Gesamtkosten sind, ist der Landesregierung nicht bekannt.
Zu Frage 3:
- Siehe Antwort zu Frage 1.
Zu Frage 4 und 5:
- Nach Auskunft der FBB sind bis zum Jahresende 2013 Kostenerstattungsvereinbarungen (KEV) versandt worden; seitdem werden Anspruchsermittlungen (ASE) versandt. Die FBB hat mitgeteilt, dass bisher ein niedriger dreistelliger Millionenbetrag gebunden und davon rund die Hälfte abgeflossen ist. Auskunftsgemäß differiert die Höhe der Auszahlungen für ASE-B(au) und ASEE(ntschädigung) je nach Größe, Lage und Zustand eines Gebäudes sehr stark. Für ASE-B hat die Höhe der Auszahlungen nach Angaben der FBB in den Einzelfällen bisher zwischen rund 300 Euro und rund 255.000 Euro betragen. Auf der Grundlage von ASE-E hätten sich die Auszahlungen zwischen rund 12.500 Euro und mehr als 3.000.000 Euro – dies in einem Einzelfall für ein Gewerbeobjekt - bewegt.
Zu Frage 6:
- Nach Auskunft der FBB sind mit Stand 30.06.2015 rund 15 Mio. Euro für die Entschädigung von Außenwohnbereichen bei 3.411 Objekten ausgezahlt worden.
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