Umsetzung des Schallschutzprogramms verbessern Beschluss 50-105-2017-05

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Wortlaut

Umsetzung des

Schallschutzprogramms verbessern

Landtagbeschluss
Datum: 17. Mai 2017

Beschluss des Landtages Brandenburg

Umsetzung des Schallschutzprogramms verbessern

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 45. Sitzung am 17. Mai 2017 zum TOP 13 unter Berücksichtigung des angenommenen Änderungsantrages (Drucksache 6/6564) folgenden Beschluss gefasst:

Die Landesregierung wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass gegenüber der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) geeignete Vollzugshinweise zur Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen nach Planfeststellungsbeschluss erlassen werden. Dabei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  1. Vorgelegte Baugenehmigungen oder gleichwertige Schreiben der Bauaufsichtsbehörde sind grundsätzlich als Nachweis anzuerkennen, ohne dass eine weitere Prüfung durch die FBB oder deren Beauftragte erfolgt.
  2. Bei fehlender Baugenehmigung
    1. ist grundsätzlich von der Legalität von Räumen auszugehen, wenn sie zu irgendeinem Zeitpunkt dem Bauordnungsrecht entsprochen haben. Nachträgliche Einbauten ohne Eingriff in die Statik des Hauses ändern daran nichts. Darunter fallen auch Räume, die nach der Änderung der Brandenburgischen Bauordnung nunmehr legal sind (Dies kann beispielsweise die Raumhöhe betreffen.);
    2. wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände entschieden, ob das Gebäude Bestandsschutz genießt. Die Anspruchsberechtigten sollen dabei alle vorhandenen Dokumente vorlegen, die auf eine rechtmäßige Nutzung schließen lassen. Kann eine Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden, dass das Gebäude planungsrechtlichen Bestandsschutz genießt, ist sie als ausreichender Nachweis anzuerkennen.
  3. Bei der Beantragung von Schallschutzmaßnahmen im Tagschutzgebiet sind grundsätzlich alle Räume als schützenswert anzuerkennen, die zum Wohnen, Schlafen oder Arbeiten dienen und genutzt werden. Ermessensspielräume sind zugunsten der Betroffenen auszulegen.
  4. Küchen sind dann zu schützen, wenn sie gleichzeitig als Wohnraum dienen. Dabei sind im Sinne der Bewohner die tatsächlichen Umstände der Nutzung zu berücksichtigen. Ausschlusskriterien wie beispielsweise die Festlegung einer notwendigen Raummindestgröße sollen künftig keine Anwendung mehr finden.
  5. Bautechnisch zertifizierte Außendämmungen werden aktiv gesucht und angeboten, um Wohnraumverluste zu vermeiden. Dies gilt insbesondere bei kleineren Grundrissen. Es soll analog zum Modul ‚Kastendoppelfenster‘ der FBB-Schallschutzfibel den Anspruchsberechtigten auch die Möglichkeit angeboten werden, zugunsten einer Außendämmung auf die Einhaltung des für den Tagschutz am BER erforderlichen Schutzniveaus zu verzichten.
  6. Alle Entschädigungen (ASE-E) werden mit einem konkreten individuellen Beratungsangebot verbunden (‚aufsuchende Beratung‘). Die Beratung soll nicht verpflichtend sein, aber es soll ein konkreter Ansprechpartner benannt werden.

Britta Stark Die Präsidentin

Abstimmungsergebnis

Dieser Antrag ist mehrheitliche angenommen. Es erfolgte keine namentliche Abstimmung

Antragshistory

Zum Originalantrag des Sonderausschusses BER gab es zwei Änderungsanträge. Der Antrag von Fraktionen von SPD/Die Linke wurde angenommen und führte dann zu diesem Beschluss. Der Antrag der CDU Fraktion wurde abgelehnt.

Originaldokumente

Drucksache 6/6562 Orginalantrag

Drucksache 6/6564 Angenommener Änderungsantrag

Drucksache 6/6584 Abgelehnter Änderungsantrag

Drucksache 6/6562-B Beschluss

Plenarprotokoll 6/45-019

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