Fragestunde Schallschutzprogramm 50-113-2014-11
Wortlaut
Schallschutzprogramm |
Fragestunde 3.Sitzung |
im Landtag |
von S.Ludwig |
Datum: 19. November 2014 |
Antwort K.Schneider |
Frage 16: Schallschutzprogramm Abgeordneter Stefan Ludwig, Die Linke
Die Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner im Schallschutzgebiet am Flughafen Schönefeld häufen sich. Falsche oder unvollständige Anspruchsvoraussetzungen bzw. –ermittlungen werden von den inzwischen sehr fachkundigen Eigentümern festgestellt und sind die Grundlage dafür, dass sie den Leistungsverzeichnissen, die von den - durch die Flughafengesellschaft am BER beauftragten - Ingenieurbüros erstellt wurden, nicht zustimmen können.
Es besteht damit bei Vielen die begründete Befürchtung, dass der Schallschutz von 55 dB(A) im Tagschutz nicht erbracht wird. Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt sie, um gegenüber der Flughafengesellschaft auf die Umsetzung und korrekte Einhaltung der im Planfeststellungsbeschluss verankerten Schallschutzbedingungen zu dringen?
Antwort der Landesregierung
Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung Schneider
Für die Landesregierung hat die Umsetzung des Schallschutzprogramms im Flughafenumfeld eine herausragende Bedeutung. Die Landesregierung hat sich in letzter Zeit insbesondere auf drei Dinge konzentriert:
Erstens hat sie dafür Sorge getragen, dass die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) - basierend auf den Festsetzungen der Planfeststellung - ein Schallschutzprogramm BER zur Realisierung der Ansprüche auf Schallschutz entwickelt hat. Die Planfeststellungsbehörde hat dazu eine Vielzahl von Beratungsgesprächen mit der FBB durchgeführt.
Sie hat Vollzugshinweise zur Umsetzung des Schallschutzprogramms erarbeitet, um die angestrebten Schallschutzziele zu erreichen, und sie hat auf allen Ebenen darauf hingewirkt, dass die FBB die Anspruchsermittlungen erstellt und an die Anspruchsberechtigten versendet.
Die Landesregierung hat zweitens dafür Sorge getragen, dass die Beratungskapazität im Flughafenberatungszentrum Schönefeld erweitert wird. Anspruchsberechtigte können hier eine vom Flughafen unabhängige professionelle Beratung zum Schallschutz und zur Verkehrswertermittlung erhalten. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat dafür in 2014 weitere 30 000 Euro und für 2015 300 000 Euro bereitgestellt.
Drittens wird die Planfeststellungsbehörde die von der FBB erstellten Schalltechnischen Objektbeurteilungen und die zugehörigen Leistungsverzeichnisse stichprobenhaft prüfen. Dabei soll festgestellt werden, ob die vorgenannten Anforderungen durch die FBB umgesetzt werden. Verantwortlich für die Umsetzung des Schallschutzprogramms ist die FBB.
Die Genehmigungsbehörden wie auch die Vertreter der Landesregierung im Aufsichtsrat der FBB und in der Gesellschafterversammlung fordern die Umsetzung des Schallschutzprogramms und die Einhaltung der Schutzziele der Planfeststellung auf allen Ebenen ein.
Die notwendigen Weichenstellungen für eine ordnungsgemäße Umsetzung der Schallschutzansprüche sind damit gegeben. Jetzt geht es um die zügige Abarbeitung.