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Aktuelle Version vom 22. August 2020, 14:48 Uhr

Wortlaut

Erdgasleitungen

am Standort BBI

Kleine Anfrage 2919
im Landtag
von C.Schulze
Datum: 06. September 2004
Antwort U.Junghans

Erdgasleitungen direkt am geplanten Standort des Großflughafens BBI Berlin−Schönefeld

Mit der Kleinen Anfrage 1151 (Drs. 3/2947) machte ich auf die Sachlage aufmerksam. Die Landesregierung beantwortete diese Kleine Anfrage in der Drs. 3/3216 vom 03.09.2001. Mit Schreiben vom 26. Mai 2004 wandte ich mich noch einmal in der Sache an das Ministerium, und zwar wegen der aktuellen Situation einer Gas−Havarie und somit eines Großunfalls am 23. April 2004 in Berlin beim GASAG−Untergrundspeicher.

Am 30. Juli 2004 gab es in Belgien im Ort Hennegau eine Gasexplosion an einer Fern−Gasleitung, vergleichbar den Gasleitungen am Flughafen Schönefeld. Dabei kamen mindestens 15 Menschen ums Leben, und über 100 Menschen wurden verletzt. Nach Aussagen von Experten war diese Gasexplosion eigentlich unmöglich. Man geht davon aus, dass in Deutschland und Belgien vergleichbar hohe Sicherheitsstandards bestehen. Trotzdem hat sie stattgefunden und eine schwere Verwüstung hinterlassen. Nach Aussagen von Fachleuten wurde die Gasleitung sofort bei Alarm abgeschiebert. Nach Aussagen der Landesregierung ist aber gerade die Möglichkeit der Abschieberung die genannte Maßnahme zum Schutz vor einer solchen Groß−Havarie. Offensichtlich schafft eine Abschieberung also nicht die notwendige Sicherheit, denn ansonsten hätte es dieses Ereignis in Belgien nicht geben dürfen. Aus Gründen der Wahrscheinlichkeitsrechnung kann ein vergleichbares Ereignis zu jedem beliebigen Zeitpunkt auch im Land Brandenburg eintreten. Ehe man nicht die wirklichen Ursachen und Hintergründe des Ereignisses in Belgien kennt, scheint aufgrund der schwer wiegenden Konsequenzen erhebliche Vorsicht geboten.

Fragen

  1. Führt diese Tatsache zu neuen Überlegungen im Hinblick auf die Vereinbarkeit zum geplanten BBI−Standort?
  2. Welche Konsequenzen gedenkt die Landesregierung daraus abzuleiten?
  3. Welche Vorsichtsmaßnahmen trifft die Landesregierung als zuständige Luftfahrtsbehörde, aber auch als oberste Katastrophenschutzbehörde, um auszuschließen, dass Ähnliches im Land Brandenburg im Allgemeinen und am Flughafen Schönefeld im Speziellen passiert?


Antworten

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:

Nein. Die Errichter und Betreiber von Gasversorgungsanlagen sind gesetzlich verpflichtet, das Regelwerk der Deutschen Vereinigung des Gas− und Wasserfaches e.V. (DVGW) einzuhalten. Mit der Einhaltung dieser anerkannten Regeln der Technik kann von einem sicheren Betrieb der Gasanlagen ausgegangen werden.
Der Unfall in Belgien ist nach dem bisherigen Ermittlungsstand auf das Fehlverhalten einer Tiefbaufirma zurückzuführen. Die Leitung wurde durch einen Bagger beschädigt, der im Bereich der Leitung Erde abgetragen hat. Der beschädigte Leitungsabschnitt wurde abgeschiebert, damit kein Gas nachströmen kann. Im abgeschieberten Bereich befindet sich dann aber immer noch Gas. Das Entleeren des abgeschieberten Bereichs war vermutlich noch nicht erfolgt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Gleichwohl kann von menschlichem Fehlverhalten ausgegangen werden.

Zu Frage 2:

Wenn die genauen Untersuchungsergebnisse zu dem Unfall vorliegen, wird die Landesregierung eine Auswertung mit der Deutschen Vereinigung des Gas− und Wasserfaches e. V. (DVGW) und den Gasversorgungsunternehmen des Landes durchführen. Die Fragen der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik bei Bautätigkeiten und die Einweisung und Überwachung von Baufirmen werden dabei ein Schwerpunkt sein.

Zu Frage 3:

Nach Auffassung der Landesregierung geht von Erdgasfernleitungen keine Gefahr für den Luftverkehr aus. Darüber hinaus ist der Landesregierung kein Fall einer Beschädigung von Erdgasleitungen durch den Flugbetrieb mit Luftfahrzeugen bekannt. Besondere den Luftverkehr betreffende Maßnahmen sind somit aus Sicht der Landesregierung nicht erforderlich.
Nach dem Gesetz zur Neuordnung des Brand− und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg vom 24. Mai 2004 (BbgBKG) sind Aufgabenträger zur Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen des Katastrophenschutzes die Landkreise und kreisfreien Städte sowie das Land.
Das Land trifft nach dem BbgBKG im Rahmen seiner Zuständigkeit die notwendigen vorbereitenden Maßnahmen, um eine wirksame Katastrophenabwehr zu gewährleisten und die für die Abwehr einer Katastrophe notwendigen Maßnahmen treffen zu können.
Hierzu wurde beim Ministerium des Innern Anfang 2003 ein ständiges Lagezentrum Brand− und Katastrophenschutz eingerichtet. Das Lagezentrum koordiniert die Zusammenarbeit der verantwortlichen Stellen bei Ereignissen mit Katastrophencharakter, um weitere Gefahren für die Bevölkerung abzuwenden. Bei Großschadenslagen kann dort innerhalb kürzester Zeit ein Katastrophenschutzstab mit den entsprechenden Experten seine Arbeit aufnehmen.


Originaldokumente

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