Umsetzung Schallschutz 50-115-2014-08: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 7. August 2020, 18:24 Uhr

Wortlaut

Fragwürdiges Vorgehen FBB
Umsetzung Schallschutz
Kleine Anfrage 3726
im Landtag
von C.Schulze, A.Vogel
Datum: 27. August 2014
Antwort J.Vogelsänger

Fragwürdiges Vorgehen der Flughafengesellschaft FBB im Rahmen der Umsetzung des Schallschutz-Programms BER

Wie im Rahmen einer Veranstaltung der Gemeindevertretung Schulzendorf (LDS) am 21.08.2014, in Zusammenarbeit mit den Bürgerinitiativen bezüglich des BER und des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) bekannt wurde, verschickt die Flughafengesellschaft FBB aktuell an die Bürgerinnen und Bürger, die Ansprüche auf Schallschutz im Rahmen des Tag- und Nachtschutzgebietes haben, entsprechende Unterlagen. Diese Unterlagen enthalten auch eine Verzichtserklärung (Anlage), welche, wenn die Bürgerinnen und Bürger sie unterschreiben, einen völlig einseitigen, vollständigen und dauerhaften Verzicht auf jedwede Form von Leistungen durch die Flughafengesellschaft bedeutet. Vielen Bürgern wird die Tragweite dieser Verzichtserklärung nicht klar sein und möglicherweise werden Bürgerinnen und Bürgern die aktuell im Rahmen der Auseinandersetzungen ihren Schallschutz noch nicht reali-siert haben, möglicherweise irrtümlich die Verzichterklärung unterschreiben. Diese Verzichtserklärung erinnert in tragischer Weise an die Klausel im Rahmen der Kostenerstattungsvereinbarungen, bei denen die Bürger unterschreiben sollten, dass mit den Leistungen durch die Flughafengesellschaft alle Forderungen im Rahmen des Schallschutzes als vollständig abgegolten gelten. Über diese Klausel gab es seinerzeit viel Streit und wie man heute angesichts der Betrugsmanöver der FBB sieht, war es auch völlig richtig, diese Klausel anzugreifen und zu beseitigen. Nichts desto trotz startet die FBB einen erneuten Angriff auf die Bürgerinnen und Bürger, in dem sie versucht, ihnen eine derartige Verzichtserklärung unterzujubeln.

Fragen

  1. Ist der Landesregierung bekannt, dass diese Verzichtserklärungen durch die FBB verschickt werden? Wenn ja: seit wann?
  2. Welche Position hat die Landesregierung zu dieser Verzichtserklärung?
  3. Was hat die Landesregierung unternommen um diese Verzichtserklärung zu verhindern?

Antworten

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1, 2 und 3:

Laut Auskunft der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) gibt es keine Anweisung der FBB oder des zuständigen Projektsteuerers an die beauftragten Ingenieurbüros, Komplett- oder Teilverzichtserklärungen an die Anspruchsberechtigten zu versenden. Die FBB hat mitgeteilt, dass die in der Musterakte für die Ingenieurbüros bereitgestellten Verzichtserklärungen nur bei Bedarf als Vorlage einzusetzen sind, wenn ein Antragsteller dies ausdrücklich wünscht.

Die FBB hat die Ingenieurbüros erneut angewiesen, nur die von der FBB vorgegebenen Unterlagen zu versenden. Sollten die Anspruchsberechtigten Abweichungen von dieser Praxis feststellen, bittet die FBB um konkrete Benennung des Ingenieurbüros.

Originaldokumente

Drucksache 5/9513 Antwort

Drucksache 5/9546 Anfrage

Anlange zu Drs 5/9456

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